BlackForxx
DER MARKTPLATZ FÜR GEBRAUCHTE GABELSTAPLER UND LAGERTECHNIKGERÄTE
Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsverbindungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, sowie Nebenabreden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, um Vertragsbestandteil zu werden.
1.1 Unsere Angebote und Kostenanschläge verstehen sich freibleibend
1.2 Verträge und Änderungen von Verträgen kommen mit uns nur und erst dann zustande, wenn wir Aufträge/Bestellungen mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung angenommen oder Änderungen schriftlich mit unseren Kunden vereinbart oder die vom Kunden bestellten Liefergegenstände oder Leistungen ausgeliefert oder erbracht haben.
1.3 Wir haben nur solche Lieferungen und/oder Leistungen zu erbringen, die in unseren Angeboten und/oder Kostenanschlägen oder in unseren Auftragsbestätigungen ausdrücklich spezifiziert sind. Bei Abweichungen ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
1.4 Sämtliche unseren Kunden zugänglich gemachten Unterlagen (z.B. technische Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen, Farb-, Maß- und Gewichtsangaben) enthalten nur branchenübliche Annäherungswerte. Wir sind jederzeit zu Verbesserungen sowie zu Änderungen dieser Unterlagen, Angaben und der Gegenstände selbst - z.B. Farbabweichungen- berechtigt, soweit diese Verbesserungen und/oder Änderungen für unsere Kunden zumutbar sind. Bei genormten Waren gelten die auf den Normblättern zugelassenen Toleranzen.
1.5 An allen unseren Kunden zugänglich gemachten Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, alle Urheber- und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen unsere Unterlagen nicht anderweitig benutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind uns diese Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
2.1 Fristen und Termine sind für uns nur verbindlich, falls sie mit unseren Kunden ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2.2 Der Lauf von vereinbarten Liefer-/Leistungsfristen beginnt mit dem Datum unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, vorbehaltlich der Erfüllung etwaiger Verpflichtungen unserer Kunden, z.B. Vorauszahlungen.
2.3 Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Vertrag mit unserem Kunden geändert oder ergänzt wird oder wenn unser Kunde seinen Leistungs- oder Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt.
2.4 Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Beschlagnahme, Energieversorgungsschwierigkeiten, Krieg, Aufstand, Embargo, Naturkatastrophen sowie Verkehrsstörungen, gleichwohl, ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eingetreten sind), die nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
2.5 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet.
2.6 Der Kunde hat die Lieferung/Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Werktagen nach Aufforderung durch uns in unserem Standort in Stuhr, anzunehmen.
2.7 Nimmt der Kunde die Lieferung/Leistung nicht fristgerecht (Ziffer 2.6) an, können wir nach erfolgloser Mahnung unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, und zwar nach unserer Wahl entweder Ersatz des entstandenen Schadens, insbesondere aus kundenspezifischen An- und Umbauten, oder - ohne Nachweis des Schadens- 10 v.H. des vereinbarten Preises. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.1 Alle Preise verstehen sich rein netto in Euro Standort Stuhr, und zwar ausschließlich Transport-, Verpackungs- und sonstiger Nebenkosten, die wir unseren Kunden gesondert in Rechnung stellen.
3.2 Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.
3.3 Die Umsatzversteuerung richtet sich nach dem jeweiligen anzuwendenden Umsatzsteuerrecht. Bei grenzüberschreitender Lieferung werden wir von bestehenden Steuerbefreiungsmöglichkeiten Gebrauch machen. Der Kunde verpflichtet sich bei grenzüberschreitender Lieferung innerhalb der EU, uns unverzüglich die entsprechende Umsatzsteueridentifikationsnummer mitzuteilen. Er wirkt bei den zur Erlangung einer Steuerbefreiung nach deutschem oder ausländischem Umsatzsteuerrecht geforderten weiteren Nachweisen im dazu erforderlichen Umfang mit. Von uns abzuführende deutsche oder ausländische Umsatzsteuer wird neben dem Nettopreis in Rechnung gestellt und ist vom Kunde zu tragen. Entsteht Umsatzsteuer auf Grund von Zahlungen, die vor Bewirkung der Lieferung (Leistung) erbracht werden, wird die Umsatzsteuer hierauf gesondert in Rechnung gestellt. Die Umsatzsteuer ist mit dem Nettopreis zusammen fällig und zu entrichten.
4.1 Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, ist der Preis bar ohne jeden Abzug zu leisten, und zwar sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen. Die Kosten der Diskontierung und Einbeziehung, insbesondere von Wechseln und Schecks, sind vom Kunden zu tragen. Bei Überschreitung eines vereinbarten Zahlungstermins werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf, die gesetzlichen Fälligkeitszinsen bis zum Verzugseintritt und anschließend die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.2 Im Falle von grenzüberschreitenden Lieferungen bieten wir grundsätzlich gegen Vorkasse an.
5.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine gegen uns gerichteten Ansprüche und Rechte ohne unsere schriftliche Einwilligung auf Dritte zu übertragen.
5.2 Der Kunde kann uns gegenüber nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen oder wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrecht geltend machen.
6.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist unser Standort in Stuhr, sofern und soweit im Einzelfall kein abweichender Erfüllungsort ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die Lieferung erfolgt entweder durch Übernahme oder durch Versand. Wenn zum festgelegten Liefertermin durch den Kunden oder einen Bevollmächtigten des Kunden die Übernahme , die uns mindestens eine Woche vor diesem Termin erklärt sein muss, nicht erfolgt, so sind wir ermächtigt, den Liefergegenstand auf Rechnung und Gefahr des Kunden zu versenden. Im Falle der Übernahme sowie der Versendung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir den Liefergegenstand dem Kunden oder dessen Beauftragten bzw. dem Transportunternehmen oder Spediteur übergeben haben.
6.2 Teillieferungen und -leistungen sind zulässig.
6.3 Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung auf den Kunden über, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versendung, Ausfuhr, Einbringung, Aufstellung, Montage oder Einweisung) übernommen haben. Der Versand erfolgt grundsätzlich für Rechnung des Kunden. Der Kunde trägt auch die Gefahr, wenn er sich mit der Annahme der Liefergegenstände in Verzug befindet.
6.4 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet etwaiger Rechte gemäß Ziffer 8. dieser Lieferbedingungen anzunehmen, sofern diese Mängel nicht erheblich sind.
6.5 Alle etwaigen Vereinbarungen über die Transport- und Versicherungskosten (z.B. cif, fob usw.) sind reine Spesenklauseln, die den Gefahrenübergang nicht berühren.
6.6 Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
6.7 Im Übrigen sind die vereinbarten Lieferklauseln nach den bei Vertragsabschluss geltenden Incoterms auszulegen. Fehlt es an einer besonderen Vereinbarung, so gilt die Lieferklausel „ab Werk“ (EXW).
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Im Falle einer Zahlungsvereinbarung im Scheck-Wechsel-Verfahren erstreckt sich der Vorbehalt auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. Der Eigentumsvorbehalt besteht auch dann fort, wenn die Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
7.2 Der Kunde ist zum Weiterverkauf, zur entgeltlichen Gebrauchsüberlassung, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zur anschließenden Veräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen von verlängerten Eigentumsvorbehalten berechtigt, sofern dieses im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Kunden ist nicht gestattet. Über Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten der Beseitigung solcher Maßnahmen gehen zu Lasten des Kunden.
7.3 Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde ausschließlich für uns vor. Bei einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Kunden erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum in dem Verhältnis, in dem der Gesamtwert der neuen Sache zum
Rechnungswert der Vorbehaltsware steht. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
7.4 Der Kunde tritt alle ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung oder Gebrauchsüberlassung zustehenden Ansprüche mit Nebenrechten sowie etwaige Ansprüche gegen seinen Versicherer als Sicherheit im Voraus an uns ab. Für den Fall des Exports der Vorbehaltsware tritt der Kunde ferner hiermit an uns alle Ansprüche ab, die ihm im Zusammenhang mit dem Export gegen inländische und ausländische Kreditinstitute zustehen oder künftig zustehen werden, insbesondere die Ansprüche aus Inkassoaufträgen, aus Akkreditiven oder Akkreditivbestätigungen sowie aus Bürgschaften und Garantien. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft, gelten die Ansprüche in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Die vorstehenden Abtretungen beinhalten keine Stundung unserer Zahlungsansprüche gegen unseren Kunden.
7.5 Der Kunde bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Ansprüche auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Ansprüche selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Ansprüche nicht einzuziehen, solange der Kunde nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über sein Vermögen gestellt wurde oder keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist einer dieser Fälle gegeben, hat uns dieser Kunde die abgetretenen Ansprüche und deren Schuldner unverzüglich bekannt zu geben, alle zum Einzug der Ansprüche erforderlichen Angaben und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
7.6 Solange wir Eigentum an den Liefergegenständen haben, ist der Kunde verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Maschinenbruch, Wasser, Feuer und sonstige Schäden zu versichern. Etwaige Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten durchzuführen. Er hat die Liefergegenstände getrennt zu lagern und als in unserem Eigentum stehende Ware zu kennzeichnen.
7.7 Auf Verlangen des Kunden werden wir das uns zustehende Eigentum an der Vorbehaltsware und die an uns abgetretenen Ansprüche an diesen insoweit zurückübertragen, als deren Wert den Wert der uns gegen den Kunden insgesamt zustehenden Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde, liefern wir unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
9.1 Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend
"Schadensersatzansprüche") des Kunden gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch uns, auf Gesundheits- oder Körperschäden infolge einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, auf der Übernahme einer
Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit, wenn die Garantie gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns.
9.2 Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht in einem der in Ziffer 9.1 genannten Fälle weitergehend gehaftet wird.
9.3 Einer Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
10.1 Wir dürfen die unsere Kunden betreffenden Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung in der EDV speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für unsere betrieblichen Zwecke verarbeiten und einsetzen.
10.2 Nutzung von Google Analytics
Unsere Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst von Google. Google Analytics verwendet so genannte Cookies (kleine Textdateien), die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch die Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Website-Betreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dieses gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung in Ihrer Browser-Software verhindern, wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website in vollem Umfang nutzen können. Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung, der über Sie erhobenen Daten durch Google, in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und unserem Kunden ergebenden Streitigkeiten –auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks- ist Walsrode. Wir sind jedoch - nach unserer Wahl- berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor den für
seinen Sitz zuständigen Gerichten geltend zu machen.
11.2 Es findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.
11.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Lieferungen und/oder Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt.
11.4 Für Verkehrsverträge gelten die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteursbedingungen).
Stand: 01/2008


