Allgemeine Mietvertragsbedingungen

für Fahrzeuge der Kurzfristmietflotte der BlackForxx GmbH (nachfolgend „BlackForxx“)
- Stand 1.12.2010

1. Auftragsbestätigung

Die schriftliche BlackForxx-Auftragsbestätigung legt den Inhalt des Mietvertrages fest und bildet mit diesen allgemeinen Mietvertragsbedingungen den Mietvertrag mit dem Kunden.

 

2. Zahlungen, Fälligkeit und Betriebsstundenzähler

2.1. Die Mietrate gilt grundsätzlich für einen einschichtigen Einsatz bei einer maximalen Nutzung von 8 Betriebsstunden pro Kalendertag sowie maximal 100 Betriebsstunden pro Kalendermonat. Der Aufpreis für einen 2-Schicht-Einsatz (bis 12 Betriebsstunden pro Kalendertag oder 200 Stunden pro Kalendermonat) beträgt 50 %, für einen 3-Schicht-Einsatz (mehr als 12 Stunden pro Kalendertag oder 300 Stunden im Kalendermonat) die doppelte Rate.

 

2.2. Überschreitet der Kunde die vereinbarte Betriebsstundenzahl, so ist BlackForxx berechtigt, die Mietrate entsprechend 2.1. zu erhöhen. Maßgeblich für die Erfassung der Betriebsstunden ist der in dem Objekt eingebaute Betriebsstundenzähler. Der Kunde verpflichtet sich, bei Störungen des Zählers BlackForxx unverzüglich zu verständigen.

 

2.3. Die Mietrate beinhaltet nicht die Betriebskosten für das Objekt, insbesondere keine Energie- und Treibstoffkosten.

 

2.4. Die Kosten für die Hin- und Rückfracht gehen zu Lasten des Kunden. Auf Kundenwunsch kann BlackForxx die Hin- und Rückfracht im Namen des Kunden organisieren.

 

2.5. Alle vereinbarten Beträge gelten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

 

2.6. Die Mietraten sind ohne Abzug jeweils monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Sollte die Miete eine geringere Mietdauer als einen Kalendermonat aufweisen ist die Zahlung sofort nach Erhalt des Mietobjektes zu Zahlung fällig.

3. Verzug, außerordentliche Kündigung

Kommt der Kunde mit einer Rate oder einer anderen vereinbarten Zahlung in Verzug oder erfüllt er sonstige in diesem Vertrag genannte Verpflichtungen nicht, hat BlackForxx das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und vom Kunden Schadensersatz zu fordern.

4. Normaler Einsatz und Einsatzanalyse

4.1. Das Mietobjekt wird von dem Kunden im normalen Einsatz verwendet. Der normale Einsatz gilt, wenn der Verschleiß des Mietobjektes kein überdurchschnittliches Maß annimmt. Nicht dem normalen Einsatz entsprechend wird insbesondere der Einsatz in der Chemischen Industrie, Sägeindustrie und Holzbearbeitung, Schiefer- und Tonindustrie, Feuerfeste- und Steinzeugindustrie, Schrott- und Abbruchwirtschaft, Sektkellerei, Weinbau und Weinhandel, Hafenbetrieb, Schwermetallanfertigung sowie der Einsatz im Vertrieb von Erdölerzeugnissen definiert. Der Kunde ist in diesen Fällen bei der Mietanfrage verpflichtet den normalen Einsatz überschreitenden Einsatz an BlackForxx zu melden.

 

4.2. Eine Veränderung der Einsatzbedingungen – wie vom Kunden bei der Mietanfrage oder einer Einsatzanalyse angegeben – darf keine höhere Beanspruchung nach sich ziehen. Ändern sich die Einsatzbedingungen, so kann BlackForxx die Mietrate ändern.

 

4.3. BlackForxx behält das Recht eine detaillierte Einsatzanalyse mit dem Kunden zu erarbeiten.

5. Pflichten des Kunden, Schäden und Gebrauch

5.1. Der Kunde hat das Objekt auf seine Kosten in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten.

 

5.2. Dem Kunden obliegt die tägliche Kontrolle des Objektes, insbesondere, soweit es auf das Objekt zutrifft, des Ölstands des Fahrmotors und des Wassers des Kühlsystems, sowie des Luftdrucks der Reifen und des Wasserstands der Batterie. Gegebenenfalls hat der Kunde diese Betriebsstoffe entsprechend zu ergänzen. Sollten sich im Einsatz des Objekts ungewöhnliche Verbrauchs- oder Verschleißerscheinungen oder andere Besonderheiten zeigen, ist BlackForxx sofort zu benachrichtigen und BlackForxx oder durch BlackForxx legitimierte Betriebe Zugang zu dem Mietobjekt zu gewähren. Ergibt die folgende Überprüfung des Mietobjektes die Notwendigkeit einer Reparatur oder einer sonstigen Instandsetzung, so werden diese Arbeiten durch BlackForxx oder durch BlackForxx legitimierte Betriebe durchgeführt.

 

5.3. Im Fall einer notwenigen Reparatur, Wartung, und bei Anfrage durch BlackForxx hat der Kunde kostenfrei in seinen eigenen Betriebsräumen einen geeigneten Platz und das Objekt zur Verfügung zu stellen, so dass BlackForxx oder ein durch BlackForxx legitimierter Betrieb dieses während ihrer üblichen Geschäftszeit warten, reparieren und inspizieren kann.

 

5.4. Für Schäden aufgrund normalen Verschleißes hat BlackForxx aufzukommen. Für die übrigen Schäden, insbesondere für solche aufgrund unsachgemäßer Behandlung des Objektes, hat der Kunde aufzukommen. Schäden am Mietobjekt müssen durch den Kunden sofort an BlackForxx gemeldet werden.

 

5.5. Eine Entfernung des Objektes von dem vereinbarten Standort ist nur nach schriftlicher Einwilligung durch BlackForxx zulässig. Änderungen und zusätzliche Einbauten darf der Kunde nur nach schriftlicher Einwilligung von BlackForxx vornehmen.

 

5.6. Der Kunde hat BlackForxx bei Zugriffen Dritter auf das Objekt unverzüglich zu unterrichten. Entsprechendes gilt bei Zwangsvollstreckungen in das Grundstück, auf dem sich das Objekt befindet.

 

5.7. Der Kunde darf das Objekt nur nach schriftlicher Einwilligung durch BlackForxx Dritten überlassen.

 

5.8. Der Kunde stellt BlackForxx von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Gebrauch und Betrieb des Objektes ergeben.

6. Haftpflicht, Maschinenbruchversicherung

Der Kunde verpflichtet sich, auf seine Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung für das Objekt unter Einschluss des Risikos der Nutzung im Rahmen der Nutzungsüberlassung des Objektes abzuschließen. Der Kunde hat das Objekt außerdem gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Zudem hat der Kunde das Risiko unvorhergesehener Schäden an dem Objekt durch den Abschluss einer Maschinenbruchversicherung abzusichern. Der Kunde hat vor Übergabe des Fahrzeugs den Nachweis über den Versicherungsschutz durch Übergabe von Unterlagen einschließlich der Versicherungsscheine zu erbringen.

7. Haftung von BlackForxx

BlackForxx haftet gegenüber dem Kunden für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich verursachte Schäden oder für grob fahrlässig durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte verursachte Schäden. Ferner haftet BlackForxx gegenüber dem Kunden für Schäden, die von nicht leitenden Angestellten grob fahrlässig oder unter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten fahrlässig verursacht werden. In diesen Fällen ist die Haftung beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

 

Weitere Schadensersatzansprüche für Schäden, die nicht an dem Objekt selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. BlackForxx haftet nicht für eine bestimmte Verfügbarkeit des Objekts und für etwaige Schäden wegen mangelnder Verfügbarkeit.

8. Beendigung, Rückgabe

8.1. Mietet der Kunde das Objekt unbefristet, kann der Vertrag beidseitig mit einer Kündigungsfrist von 48 Stunden (Montags bis Freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage) zum Ende des Kalendermonats schriftlich beendet werden. Ist die Mietzeit bestimmt, ist eine Kündigung vor Ablauf der Mietzeit ausgeschlossen.

 

8.2. Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchen Gründen, hat der Kunde das Objekt auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich an BlackForxx zurückzuliefern.

 

8.3. Das Objekt muss bei Rückgabe in einem ordnungsgemäßen Zustand sein, der dem Alter und der vertragsgemäßen Nutzung gemäß Einsatzbedingungen entspricht. Das Objekt muss einsatzbereit, vollständig - insbesondere gemäß Lieferumfang oder gegebenenfalls durchgeführten baulichen Änderungen des Objektes durch BlackForxx - frei von Schäden und groben Verunreinigungen sein. BlackForxx ist berechtigt Kosten für Beschädigungen, fehlende Baugruppen oder Anbauteile, grobe Verunreinigungen und Nachtankkosten an den Kunden nach zu berechnen.

Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird der Vermieter dem Mieter die Kosten für die Betankung des Fahrzeugs zuzüglich einer Servicegebühr (insg. 1,95 Euro/Liter) in Rechnung stellen. Die Auslieferung unserer Treibgasstapler erfolgt ausschließlich mit Treibgasflaschen der Firma "Drachengas". Miet- und Pfandflaschen anderer Gaslieferanten werden nicht zurückgenommen. Bei Verlust müssen wir Ihnen die Füllung, in Höhe von 25 Euro, sowie das Pfand in Höhe von 65 Euro (zzgl. MWSt.) in Rechnung stellen.



 

8.4. Bei Rückgabe des Objektes wird dem Kunden ein Rückgabeschein vorgelegt, der von ihm und BlackForxx oder deren Beauftragten nach oberflächlicher Inaugenscheinnahme des Objektes ausgefüllt wird. Hiermit werden - vorbehaltlich einer sorgfältigen Überprüfung des Objektes durch BlackForxx – nur der äußere Zustand und der Übernahmeumfang dokumentiert. Eine sorgfältige Überprüfung des Gerätes ist erst nach Rückgabe bei BlackForxx möglich. Die hier anfallenden Schäden und Mängel unterliegen den Allgemeinen Mietvertragsbedingungen und werden dem Kunden belastet.

 

8.5. Kommt der Kunde seiner Rückgabeverpflichtung nicht fristgemäß nach, so werden für jeden überschrittenen Kalendertag bis zur tatsächlichen Rückgabe des Objektes dem Kunden auf Basis der vereinbarten Rate eine Tagesrate und die durch die Rückgabeverzögerung verursachten Kosten berechnet. Während dieser Zeit bleiben die Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag bestehen.


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Mietvertragsbedingungen BlackForxx (Stand: 01.03.2012)